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Am 10. August 2007 ist Pastor David aus der Haft entlassen worden! Details findet ihr bei den Neuigkeiten. Wir danken für eure Unterstützung!

Worum geht es hier?

Pastor David Jan Schlesinger

Am 8. Juni 2006 wurde der Vorsitzende einer religiösen Gruppe, der sich selbst Pastor David nennt, in der Schweiz in U-Haft genommen. Diese Vereinigung nennt sich selbst SMCS (Sacred Mushroom Church of Switzerland). Pastor David, dessen vollständiger Name David Jan Schlesinger lautet und der deutscher Staatsbürger ist, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Anwendung psilocybinhaltiger Pilze. Für die Anhänger der SMCS sind diese Pilze heilig, da sie unter anderem spirituelle Erfahrungen ermöglichen und nachhaltige Verbesserungen des gesamten psychischen und körperlichen Gesundheitszustandes bewirken können.

Es soll hier nicht im Einzelnen auf die Wirkungsweise dieser Pilze eingegangen werden, jedoch steht für viele fest, dass diese Pilze das Bewusstsein des Menschen derart verändern, dass sie als Heilmittel gegen verschiedene Formen geistiger Krankheit angewendet werden können und deren Nutzer zu religiösen Erfahrungen zu führen vermögen.

Die Inhaftierung David Schlesingers stellt unserer Einschätzung nach eine eindeutige Verletzung der Menschenrechte dar, da sie aufgrund von Gesetzen erfolgt ist, die die international menschenrechtlich und national verfassungsrechtlich garantierte freie Religionsausübung einschränken und offenbar gezielt einschränken sollen.

Stropharia cubensis (Mexikaner), getrocknet

Das Wirkungsfeld der SMCS erstreckt sich nicht primär auf die Abgabe der Pilze, sondern sie verfolgt langfristige Ziele, die unabhängig von der Versorgung der Mitglieder und Anhänger mit Pilzen sind. Dies sind unter anderem der Aufbau von lokalen Versorgungsstrukturen (z.B. Landwirtschaft), deren ökologische Sinnhaftigkeit vor kurzfristigen finanziellen Gewinnen steht, sowie die Durchsetzung von Pazifismus und ökologischer Weitsicht als oberste Prioritäten internationaler Politik und gesellschaftlicher Bestrebungen.

In den USA und anderen Ländern existieren bereits mehrere anerkannte Kirchen und religiöse Vereinigungen, die auf der Einnahme von sog. Entheogenen basieren, die in ihrer Wirkungsweise mit psychedelischen Pilzen vergleichbar sind. Dazu einige Links:

Da nun der Vorsitzende der SMCS in U-Haft ist und wahrscheinlich wegen Handels mit Substanzen, die unter das schweizerische Betäubungsmittelgesetz fallen, angeklagt wird, befindet sich die SMCS in einer schwierigen Situation, die durch aus unserer Sicht unsinnigen, nicht gerechtfertigten und offenbar gesellschaftspolitisch motivierten Repressionen entsteht. Auch ist die Verhaftung aus juristischer Sicht sehr zweifelhaft, da es gesetzliche Bestimmungen gibt, die für die Legalität der Pilze sprechen, und die nahelegen, dass das Vorgehen der Schweizer Behörden rechtswidrig ist und die Schweiz gegen internationales Recht gemäß verschiedener UN-Abkommen verstößt.

Zur rechtlichen Lage in Deutschland

Der Gesetzgeber in Deutschland versucht seit 1998, den Anwendungsbereich des BtmG durch verschiedene Ergänzungspassagen von bislang fast ausschließlich chemischen Stoffen und Zubereitungen auf beliebige in der Natur zu findende Lebensformen auszudehnen. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, weil man sich offenbar bewußt ist, dass eine namentliche Erwähnung der gemeinten Lebensformen nicht erlaubt ist, und erfolgreich angefechtet werden könnte, so wie dies in Holland im Falle der psilocybinhaltigen Pilze bereits geschehen ist, mit der Folge, dass frische psilocybinhaltige Pilze dort legal sind und anerkanntermaßen nicht verboten werden dürfen.

Es ist jedoch auch folgendes zu beachten:

Zur rechtlichen Lage in Deutschland und der Schweiz

Die psychotropen Stoffe Abkommen der UNO von 1971 und 1988 besagen, dass der psilocybinhaltige Pilz in den unterzeichnenden Ländern (wozu auch Deutschland und die Schweiz gehören) nur verboten werden darf, wenn das jeweilige Land eine wissenschaftliche Studie vorlegt, welche die Gefährlichkeit des Pilzes belegt. Dies ist bisher nicht geschehen, daher dürfte die Schweiz z.B. kein Verbot der Pilze aussprechen. Bisher sind nur wissenschaftliche Studien veröffentlicht, welche die Ungefährlichkeit der Pilze bestätigen, z.B. die CAM Studie aus den Niederlanden.

CAM Studie, deutsche Übersetzung (PDF)

Hierzu einige Links:

Fazit

Während der Gesetzgeber in Deutschland versucht, den Anwendungsbereich des BtmG durch unklare Formulierungen und ständige Änderungen in unzulässiger Form zu erweitern, setzt sich die Schweiz in direkter Form über die Vorgaben der internationalen Abkommen hinweg und hat verschiedene Pilzsorten und Pflanzen in ihr BtmG aufgenommen, ohne dafür die Zustimmung der UNO erhalten zu haben.

Ungeachtet der rechtlichen Lage ist es nach Überzeugung vieler tausender Pilznutzer an der Zeit, der Kriminalisierung durch den Staat und der unsachlichen Diffamierung durch die Medien ein Ende zu setzen und zu beginnen, die positiven Seiten, die wie schon erwähnt, beachtlich sind, der Öffentlichkeit nahezubringen. Vor kurzem wurde eine medizinische Studie veröffentlicht und in verschiedenen Tageszeitungen in aller Welt erläutert, die die positive Wirkung der Pilze als Heilmittel anerkennt. Siehe dazu:

Die Pilze sollten daher kein Tabuthema mehr sein, denn sie werden wie seit vielen tausend Jahren unter anderem von vielen Indianerstämmen als heiliges Sakrament benutzt und die Wirkung auf den menschlichen Geist ist derart vielschichtig und erfolgversprechend, dass sie zu einer Weiterentwicklung verschiedener Psychotherapieformen und zu einer qualitativen Verbesserung der pharmakologischen Versorgung führen könnten. Der Pilz könnte viele Medikamente ergänzen oder ersetzen, oder medikamentöse Behandlungen in vielen Fällen gänzlich unnötig machen. Dies kann beispielsweise Depressionen, aber auch Haltungsschäden (z.B. Rückenschmerzen) betreffen, die häufig aus ungesunden geistigen Haltungen entstehen (Psychosomatik).

Aus diesen genannten Gründen sind wir der Meinung, dass die Schweizer Behörden nicht nur juristisch, sondern vor allem auch moralisch falsch handeln. Die Inhaftierung von David Schlesinger entbehrt der Grundlage und sollte unverzüglich beendet werden!

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Letzte Änderung: 24. Mai 2008